Immobilien Bewertung
OBJEKTIV. GEWISSENHAFT. RECHTSSICHER.
WIR KENNEN DEN WERT IHRER IMMOBILIE
Verkauf oder Kauf, Beleihung oder Versicherungsabschlüsse, Finanzamt, Erbschaft, Scheidung oder Vermögensaufteilung – dies sind alles Gründe, um ein professionelles Gutachten erstellen zu lassen.
Thomas Schwarz, Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung Sprengnetter Akademie erstellt Marktwertermittlungen und Verkehrswertgutachten nach den gängigen Wertermittlungsverfahren:
Vergleichswert-, Sachwert- und Ertragswertverfahren
Hier kommen auch die einschlägigen Gesetze und Richtlinien, u.a. BGB, BauGB, BauNVO, sowie die ImmoWertV 2010 zum Einsatz.
Vergleichswertverfahren
Bei diesem Verfahren wird der Marktwert Ihres Grundstücks aus tatsächlich realisierten Kaufpreisen von anderen Grundstücken abgeleitet, die in Lage, Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Zuschnitt und sonstiger Beschaffenheit hinreichend mit Ihrem Grundstück übereinstimmen. Dazu ziehen wir die Bodenrichtwerte der jeweiligen Gutachterausschüsse heran. Diese werden für größere Städte in Form von Bodenrichtwertkarten für bestimmte Lagen abgeleitet, wobei im Regelfall Art und Maß der baulichen Nutzung sowie die durchschnittliche Grundstücksgröße angegeben ist.
Sachwertverfahren
Mit dem Sachwertverfahren bestimmen Sachverständige den Wert von Immobilien. Der Fokus liegt in diesem Fall auf dem Substanzwert der Immobilie. Da das Sachwertverfahren entscheidend auf Markt- und Sachkenntnis beruht, sollten Sie immer erfahrene Gutachter damit beauftragen. Das Sachwertverfahren wird bei folgenden Immobilienarten angewendet: Wohnhäuser mit ein oder zwei Einheiten, Industrie- und Gewerbeobjekte und denkmalgeschützte Immobilien. Im Sachwertverfahren wird der Bodenwert getrennt von der Bausubstanz nach dem Vergleichswertverfahren ermittelt. Weiterhin werden das Alter der Immobilie und sonstige wertbeeinflussende Umstände (boG) berücksichtigt. Das Sachwertverfahren bezieht sich vorzugsweise auf die baulichen Anlagen.
Ertragswertverfahren
Es wird insbesondere bei der Bewertung eines Unternehmens oder eines vermieteten bzw. verpachteten Grundstücks angewendet, also wo der dauerhaft erzielbare Ertrag für die Werteinschätzung am Markt im Vordergrund steht. Das trifft z.B. auf Mietwohngrundstücke mit Mehrfamilienhäusern oder Geschäftsgrundstücke mit Büro- und Geschäftshäusern zu.
Sie benötigen eine umfangreiche Marktpreiseinschätzung oder ein offizielles Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB und ImmoWertV 2021? Unser Partnerbüro SIB Schwarz Immobilien Bewertung steht Ihnen hier gerne zur Verfügung. Über den nachfolgenden Link gelangen Sie direkt auf die Homepage.